Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB
Opladen, den 01.01.2009

Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
der Blumenwerkstatt Villa Böck, Karlstraße 20, 51379 Leverkusen

1. Geltungsbereich

Diese allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für alle – auch zukünftigen – Lieferungen und Leistungen unseres Unternehmens. Für den Fall, dass allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers unseren nachgenannten Lieferungs- und Zahlungsbedingungen entgegenstehen, widersprechen wir diesen ausdrücklich. Diese verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprochen haben.

2. Preise

Mangels anderweitiger Vereinbarungen gelten für den einzelnen Kaufvertrag unsere jeweils aktuellen, jederzeit abrufbaren Tagespreise als vereinbart.

3. Gefahrübergang

Der Versand des Liefergegenstandes erfolgt auf Gefahr des Bestellers mit dem Verlassen des Geschäftes, spätestens mit der Übergabe an einen Spediteur oder Frachtführer, geht die Gefahr, auch bei vereinbarter Lieferung frei Bestimmungsort, auf den Besteller über. Soweit wir mit dem Besteller keine anders lautende schriftliche Vereinbarung getroffen haben, sind unsere Rechnungen innerhalb von zwei Wochen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug fällig und zahlbar. Bei Überschreitung des Zahlungsziels, bei sonstigen Zahlungsüberschreitungen oder im Falle des Verzuges sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% p.a. zu verlangen, wobei die Geltendmachung eines nachgewiesenen, weitergehenden Verzugsschadens unberührt bleibt; es bleibt dem Besteller unbenommen, nachzuweisen, dass uns ein Verzugsschaden nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist.

4. Aufrechnung/Zurückbehaltungsrecht

Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um rechtskräftig festgestellte oder von uns anerkannte Forderungen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Besteller nicht zu.

5. Eigentumsvorbehalt

Der Liefergegenstand bleibt unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, auch wenn Zahlungen für besonders bezeichnete Forderungen geleistet worden sind. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum zur Sicherung unserer Saldoforderung. Wird zwischen uns und dem Besteller das Scheck-Verfahren durchgeführt, so bleibt der Eigentumsvorbehalt solange bestehen, bis der Scheckbetrag auf das Geschäftskonto überwiesen wurde.

6. Scheckzahlungen

Soweit die Bezahlung für eine Bestellung durch Scheck erfolgt, hat der Besteller dafür Sorge zu tragen, dass das Konto, auf das der Scheck gezogen wird, über eine ausreichende Deckung verfügt. Verfügt das Konto nicht über eine ausreichende Deckung, so haftet die Geschäftsführung des Bestellers persönlich.

7. Gewährleistung

Mängelrügen wegen nicht verdeckter Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von zwölf Stunden seit Gefahrübergang fernmündlich, telegraphisch, fernschriftlich oder per Telefax zu rügen.

Die Gewährleistungsansprüche auf Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung und Schadensersatz verjähren gegenüber Bestellern, innerhalb von sechs Monaten.

8. Erfüllungsort/Gerichtsstand/Rechtswahl

Erfüllungsort für die beiderseitigen Vertragsverpflichtungen ist Opladen.

Gerichtsstand, auch bei Wechsel- und Schecksachen, ist Opladen. Wir können die Besteller jedoch auch an seinem Sitz verklagen. Im Übrigen ist Opladen Gerichtsstand für den Fall, dass der Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Besteller gilt das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung der inter-nationalen Kaufrechtsgesetze ist ausdrücklich ausgeschlossen.

9. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine rechtlich wirksame Bestimmung zu ersetzen, die unserem in der ganz oder teilweisen unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gebrachten Parteienwillen am nächsten kommt.

Zahlungsbedingungen und –abwicklung

a.) Zahlungsziel 14 Tage

auf das folgende Konto

Bank: Commerzbank Leverkusen
BLZ: 370 400 44
Kontonr: 4 179 222

b) per Scheck

Ausgleich der fälligen Rechnung durch einen Scheck Ihrerseits auf das genannte Konto im genannten Zahlungsziel.

Opladen, Stand Januar 2009